§ 31 (1) Die Spielkommission besteht aus
a) dem Spielwart
b) dem Jugendwart
c) dem Mädchen- und Jungenwart und
d) dem Schiedsrichterwart
Beratend, aber ohne Stimmrecht, sind der Nachwuchstrainer HVMV und die Stadttrainer Rostocks beteiligt.
§ 32 (1) Der Schiedsrichterausschuss setzt sich zusammen aus
a) dem Schiedsrichterwart
b) dem Schiedsrichterlehrwart und
c) den Schiedsrichterverantwortlichen der Mitgliedsvereine.
§ 33 (1) Der Jugendausschuss besteht aus
a) dem Jugendwart
b) dem Mädchenwart
c) dem Jungenwart
d) dem Nachwuchstrainer HVMV
e) den Stadttrainern Rostocks und
f) den Jugendverantwortlichen der Mitgliedsvereine.
Vorsitzender: Ralf Peine
Beisitzender: Peter Norden
Beisitzender: Torsten Römer
n. n.