Die Berechnungsgrundlage errechnet sich aus den Gesamtaufwendungen für Geschäftsstellenleitung/Hauptamtlichkeit sowie der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften des Vereines am Spielbetrieb der Bezirksligen 2024/2025 (Stichtag 01.07.2024), ohne Minimannschaften.
Berechnungsgrundlage: 123,68 EUR je Mannschaft pro Geschäftsjahr.