Einberufung Außerordentlicher Bezirkstag

Liebe Sportfreunde,

der Vorstand beruft den Außerordentlichen Bezirkstag zum 25.11.2020, 18.00 Uhr ein.

Versammlungsort ist voraussichtlich das Atrium der Hundertwasser-Gesamtschule in Rostock-Lichtenhagen.

Aufgrund der Unwägbarkeiten durch die Corona-Pandemie in den kommenden Wochen kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen.

Themen werden sein:

  • Satzungsänderung,
  • Wahl von Johannes Weber in den Vorstand (nach Satzung §24 (2) b)),
  • aktuelle Infos zu allgemeinen und zu den langfristigen Themen,
  • Vorstellung des FDDH.

Die Tagesordnung geht euch rechtzeitig zu.

§20 der Satzung regelt die Anzahl der Delegierten.

Bitte meldet uns diese bis zum 18.11.2020 bei uns eingehend per Email oder schriftlich mit folgenden Angaben: Vorname Name, Verein, Privatadresse, private Telefonnummer.

Aus diesen Angaben erstellen wir die Anwesenheitsliste für das Protokoll und für eine eventuelle Rückverfolgung von Infektionsketten. Die zweite Liste wird bei Nichtnutzung nach einem Monat vernichtet.

Die Diskussion der Satzungsänderung beim Erweiterten Vorstand im September ergab noch eine Unklarheit bzgl. §27 Zusammensetzung des Erweiterten Vorstandes und §19 Anträge.

Peter Norden schlägt folgende Formulierung vor:

§ 27 Zusammensetzung des Erweiterten Vorstandes
  (1) Der Erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus 
       a) den Vorstandsmitgliedern des BHV Nord
       und den Verantwortlichen für den Handball in den Mitgliedsvereinen. Das sind
       b) die Vorsitzenden reiner Handballvereine,
       c) die Abteilungsleiter Handball von Mehrspartenvereinen und
       d) die Vorsitzenden von Mehrspartenvereinen, deren Vorstand die Sparte Handball direkt, ohne Abteilungsleitung verantwortet.

  (2) Primär der Personenkreis gemäß (1) hat die Aufgaben des Erweiterten Vorstandes wahrzunehmen.
       Häufig wechselnde Vertretungen sind zu vermeiden.
       Vertretung mit Stimmrecht ist nur zulässig für (1) b) und d) durch vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder, für (1) c) durch die Stellvertreter der Abteilungsleiter.

§ 19 Anträge
   (1) Anträge an den Bezirkstag können eingebracht werden durch
        a) den Vorstand,
        b) die Vorstände bzw. die Abteilungsleitungen der Mitgliedsvereine,
        c) bis e) unverändert.

Roman Winter hat diesem Formulierungsvorschlag zugestimmt.

Der angepasste Satzungsentwurf geht euch rechtzeitig zu.

 

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