Handball – Urteil zur Teilnamevergabe DM bei der Jugend B
ROSTOCK. Trotz des frühen Abbruchs der Meisterschaften 2020/21 in der Oberliga Ostsee-Spree (OOS) gab der Handball-Nachwuchs der B-Jugend des Rostocker HC und des HC Empor die Hoffnung nicht auf, bis zum Sommer doch noch spielen zu können. Fleißig wurde weiter trainiert. Ziel war dabei immer die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft.
Doch alles umsonst: Am grünen Tisch wurde am 31. März 2021 entschieden, bei den Mädchen den SV Grün-Weiß Schwerin und Frankfurter HC sowie bei den Jungen die Füchse Berlin und den 1. VfL Potsdam ins DM-Rennen zu schicken. Die Handball-Präsidenten der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unterschrieben dies. Grundlagen dafür, so argumentierten sie, seien die ausgetragenen Spiele (zumeist vier) in der Saison 2020/21 sowie die Leistungen (ganz anderer Akteure) aus den beiden vorgegangenen Spieljahren.
Der Rostocker Vorschlag vom 13. April, unter Einhaltung aller Corona-Verordnungen und sogar mit Kostenübernahme vom 23. bis 25. April ein Qualifikationsturnier mit allen interessierten Oberliga-Teams der B-Jugend auszutragen, wurde von den Zuständigen ignoriert. Alle Zeit der Welt verstrich.
Zwischenzeitlich wurde „Foul“ gespielt: Am 9. April 2021 übermittelte der Deutsche Handball-Bund (DHB) der OOS die Meldeunterlagen „zur Weiterleitung an die infrage kommenden Vereine“. Die Meldefrist endete am 16. April 2021. Von dieser Frist hatte der Rostocker HC keine Kenntnis.
Die Oberliga-Zuständigen schickten die Einladungen und Meldeunterlagen des DHB nur an die benannten vier Vereine, obschon ihnen bekannt war, dass weitere ebenfalls Interesse an der DM-Teilnahme bekundet hatten und Einspruch gegen die Entscheidung noch möglich war. Der RHC entschied sich auch in Absprache mit dem HC Empor, verbandsgerichtlich dagegen vorzugehen, und beauftragte Rechtsanwalt Helge-Olaf Käding. Der anerkannte Experte im Handball-Recht legte Einspruch beim Verbands-Sportgericht der OOS u. a. mit dem Ziel ein, dass die OOS verpflichtet wird, die Auswahl der Teilnehmer erneut, diesmal aber ohne Ermessensfehler zu treffen.
Der Vortrag von Helge-Olaf Käding in Kurzform: Die Auswahl der Teilnehmer könne nicht auf eine rudimentäre Tabelle der Saison 2020/21 gestützt werden, zudem seien die Kriterien des „Rankings“ bezüglich der Leistungen der Vorjahre nicht ersichtlich.
Erst während des Verfahrens stellte sich heraus, dass die Meldefrist beim DHB abgelaufen war, denn die OOS beantragte, den Einspruch deshalb zurückzuweisen.
Am 28. Mai 2021 gab das Verbands-Sportgericht diesem Einspruch teilweise statt und urteilte: „Das Präsidium und die Spielkommission der Oberliga Ostsee-Spree werden unter Aufhebung des Bescheides vom 31. März 2021 verpflichtet, über die zwei zu benennenden Startplätze zur Deutschen Meisterschaft der Jugend B unter Beachtung der Rechtsauffassung des VSG neu zu entscheiden.“
Dabei schloss sich das Gericht weitgehend der Argumentation des RHC an und kam zu dem Ergebnis, dass weder die Tabelle nach vier Spieltagen noch ein nicht konkretisiertes Ranking nach Leistungen in der Vergangenheit zumindest im Jugendbereich geeignete Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer seien.
Bezüglich des Vorenthaltens der Meldeunterlagen fand die Kammer sehr deutliche Worte: „Indem der Einspruchsgegner dem Einspruchsführer bis zum Fristablauf die Meldeunterlagen vorenthalten hat, jedoch sich nun im vorliegenden Verfahren auf eine Meldefristverletzung beruft, handelt der Einspruchsgegner grob treuwidrig.“
Tragisch und auch der Rechtsordnung des DHB geschuldet war, dass die Deutsche Meisterschaft der B-Jugend zum Zeitpunkt des Urteils schon angelaufen war. Dazu Helge-Olaf Käding: „Die OOS hat auch mithilfe veralteter Verfahrensvorschriften faktisch die Erledigung des Verfahrens herbeigeführt, ohne dass der RHC eine Möglichkeit hatte, seine rechtlichen Interessen durchzusetzen. Das Vorgehen der OOS ist erst recht den betroffenen Jugendlichen nicht zu vermitteln, die doch einfach nur Handball spielen und eine sportliche Entscheidung wollten. Sie würden wohl sagen: ‚Das haben die Erwachsenen aber mal richtig schön verkackt!‘.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die OOS kann Berufung einlegen.
Von Seiten der Oberliga Ostsee-Spree wie auch vom Handball-Verband MV war keine Stellungnahme zu erhalten.
Mehr dazu unter YouTube „Handball-Recht – Urteil: Grobes Foul durch Verband“